Neutralität – StaatsJobs.com Lexikon

Neutralität im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet die Pflicht der Beschäftigten, politisch und weltanschaulich neutral zu handeln und ihre Dienstpflichten unparteiisch zu erfüllen. Diese Neutralitätspflicht gilt insbesondere für Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes und dient der Gewährleistung der Objektivität und Unabhängigkeit in der Ausübung ihrer Tätigkeiten. Dabei müssen sie ihre persönlichen Ansichten und politischen Überzeugungen zurückstellen und grundsätzlich jegliche Parteilichkeit vermeiden. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, die demokratischen Grundwerte zu wahren und die Neutralität des Staates zu wahren. Eine Verletzung der Neutralitätspflicht kann disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen. Die Neutralität im Öffentlichen Dienst ist ein wichtiger Grundsatz, der die Professionalität und Integrität der Beschäftigten sichert und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatliche Verwaltung stärkt.

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