Niedriggruppierung – StaatsJobs.com Lexikon

Niedriggruppierung bezieht sich im Kontext des Öffentlichen Dienstes in Deutschland auf die Eingruppierung eines Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe als bisher. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, zum Beispiel bei Umstrukturierungen oder Veränderungen im Arbeitsbereich. Eine Niedriggruppierung kann sowohl vorübergehend als auch dauerhaft sein und wirkt sich entsprechend auf die Bezahlung des betroffenen Mitarbeiters aus. In solchen Fällen sollte der Beschäftigte seine Rechte kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen, um fair behandelt zu werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber bei Niedriggruppierungen die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und Tarifverträge einhalten, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

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