Die Niedriggruppierung beschreibt in Bezug auf den öffentlichen Dienst eine Einordnung von Angestellten und Beamten in eine vergleichsweise niedrige Gehaltsgruppe, die möglicherweise nicht der Qualifikation oder der tatsächlichen Tätigkeit der betreffenden Person entspricht. Obwohl diese Praxis ausbudgetären oder strukturellen Gründen manchmal Anwendung findet, kann sie Mitarbeitermorale und berufliche Entwicklung negativ beeinflussen. Es ist wesentlich, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Eingruppierung regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls eine Höhergruppierung anstreben, sofern die Arbeitsaufgaben es gerechtfertigen. Mehr Informationen zur Eingruppierung, sowie Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung und Aufstiegschancen im öffentlichen Dienst, finden sich auf Plattformen wie bund.de oder auf spezialisierten Seiten zum öffentlichen Dienst oeffentlicher-dienst.info. Für die meisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr eine relevante Anlaufstelle für Fragen zur korrekten Einstufung und möglichen Revisionen Bundeswehr Karriere. Zudem kann ein offener Dialog mit den Personalvertretungen oder die Nutzung von Beratungsangeboten, welche von Gewerkschaften wie ver.di angeboten werden, bei solchen Angelegenheiten unterstützen.
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