Oberbürgermeister – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Oberbürgermeister ist das höchste politische Amt in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern und wird in direkter Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Er oder sie leitet die Verwaltung der Stadt und vertritt sie nach außen. Der Oberbürgermeister ist somit das politische Oberhaupt der Stadt und hat weitreichende Befugnisse in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel Finanzen, Bauwesen und Personal. Als Vorsitzender des Stadtrates ist er außerdem für die Umsetzung von Beschlüssen verantwortlich. In Deutschland gibt es etwa 80 Städte, die einen Oberbürgermeister als Stadtoberhaupt haben.

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