Öffentliche Verwaltung – StaatsJobs.com Lexikon

Öffentliche Verwaltung bezeichnet die Organisation und Durchführung von Aufgaben des Staates auf verschiedenen Ebenen, wie beispielsweise der Bund, die Länder oder die Kommunen. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Umsetzung von Gesetzen, die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen. Die öffentliche Verwaltung ist maßgeblich für die Gestaltung und Durchführung von politischen Entscheidungen verantwortlich und steht in engem Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Sie umfasst verschiedene Bereiche wie beispielsweise das Finanzwesen, die Gesundheitsvorsorge, die Bildung und die Infrastruktur.

In Deutschland gliedert sich die öffentliche Verwaltung in die Bundesverwaltung, die Landesverwaltungen und die Kommunalverwaltungen. Sie wird durch Beamte und Angestellte, die in verschiedenen Ämtern und Behörden tätig sind, ausgeführt. Die Verwaltung agiert dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ist damit ein wichtiger Bestandteil des demokratischen Systems.

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