Ordnungsamt – StaatsJobs.com Lexikon

Das Ordnungsamt ist eine Behörde auf kommunaler Ebene, die für die Überwachung und Einhaltung von öffentlicher Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit zuständig ist. Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes gehören die Überwachung von Verkehrsvorschriften, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie Lärmbelästigung oder wildem Müllablagerung und die Ausstellung von Genehmigungen für Veranstaltungen. Darüber hinaus kümmert sich das Ordnungsamt um die Einhaltung von Bauvorschriften und ist auch im Bereich des Gewerberechts tätig. Das Ordnungsamt arbeitet eng mit anderen Behörden wie der Polizei und den Bauämtern zusammen, um für ein sicheres und geordnetes Zusammenleben in der Gemeinde oder Stadt zu sorgen.

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