Pension – StaatsJobs.com Lexikon

Eine Pension ist eine regelmäßige Zahlung, die ein ehemaliger Beamter oder eine ehemalige Beamtin nach dem Ausscheiden aus dem Dienst erhält. Diese Zahlung dient zur Absicherung des Lebensstandards im Ruhestand und beruht auf den während der Berufstätigkeit erworbenen Ansprüchen. Die Höhe der Pension wird in der Regel anhand des letzten Gehalts berechnet, das der Beamte oder die Beamtin vor dem Ruhestand erhalten hat. Pensionen sind in Deutschland gesetzlich geregelt und werden vom Dienstherrn, also dem Staat oder der Kommune, ausgezahlt. Sie dienen dazu, den ehemaligen Mitarbeitern eine angemessene Altersversorgung zu gewährleisten.

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