Pensionsanspruch – StaatsJobs.com Lexikon

Pensionsanspruch bezeichnet das Recht einer Person auf eine Rente im Ruhestand, die ihr aufgrund ihrer Beschäftigung und Beitragszahlungen gewährt wird. Im Öffentlichen Dienst haben Beschäftigte in der Regel Anspruch auf eine beamtenrechtliche Pension, die sich nach verschiedenen Kriterien wie Dienstjahren und -grad richtet. Der Pensionsanspruch sichert den Lebensunterhalt im Alter und dient der Absicherung vor Altersarmut. Er kann auch Ansprüche an Witwen- bzw. Witwerrenten oder Waisenrenten umfassen. Die genauen Regelungen zum Pensionsanspruch können je nach Land und Dienstherr variieren, in der Regel sind sie jedoch gesetzlich festgelegt. Der Pensionsanspruch ist somit ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst.

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