Personalabbau – StaatsJobs.com Lexikon

Personalabbau bezeichnet die Reduzierung der Anzahl von Beschäftigten in einem Unternehmen oder einer Organisation. Dies kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise zur Kosteneinsparung, Umstrukturierung oder aufgrund von schlechter Auftragslage. Der Personalabbau kann durch Kündigungen, Nichtverlängerung von befristeten Verträgen, Frühpensionierungen oder auch durch einen Einstellungsstopp umgesetzt werden. Die Maßnahme des Personalabbaus hat oft negative Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter, kann jedoch notwendig sein, um die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten. Es ist wichtig, dass Personalabbau sozialverträglich gestaltet wird und die betroffenen Mitarbeiter Unterstützung bei der Suche nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten.

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