Personalplanung – StaatsJobs.com Lexikon

Personalplanung bezeichnet im Bereich des Personalwesens die systematische Vorausplanung des Personalbedarfs eines Unternehmens oder einer Organisation. Ziel der Personalplanung ist es, den richtigen Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Ort einzusetzen, um so die Unternehmensziele effizient zu erreichen. Die Planung umfasst die Analyse des aktuellen Personals, die Prognose des zukünftigen Personalbedarfs, die Ermittlung des erforderlichen Qualifikationsprofils sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Personalbeschaffung, -entwicklung und -bindung. Durch eine gut durchdachte Personalplanung kann das Unternehmen flexibel auf Veränderungen reagieren und langfristige Personalengpässe vermeiden.
Für die Mitarbeiter bietet eine transparente und langfristige Personalplanung die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung und Karriereplanung.

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