Personalrat – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Er setzt sich aus gewählten Vertretern zusammen, die die Belange der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Der Personalrat hat Mitbestimmungsrechte in verschiedenen Angelegenheiten, wie Arbeitszeiten, Urlaub und Sozialleistungen. Er hat auch eine beratende Funktion bei personellen Maßnahmen und sorgt für die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen. Der Personalrat arbeitet eng mit der Personalabteilung zusammen und trägt so zur gerechten und transparenten Gestaltung der Arbeitsbedingungen bei. Insgesamt ist der Personalrat ein wichtiges Organ zur Mitarbeiterbeteiligung und -mitbestimmung im öffentlichen Dienst.

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