Personalvertretung – StaatsJobs.com Lexikon

Personalvertretung bezieht sich auf die Interessenvertretung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Sie wird durch Personalräte oder Betriebsräte wahrgenommen und hat das Ziel, die Rechte und Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vertreten. Die Personalvertretung ist in Deutschland gesetzlich geregelt und hat verschiedene Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, beispielsweise in Personalangelegenheiten, sozialen Belangen und bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Sie vertritt die Belegschaft gegenüber dem Dienstherren und ist somit ein wichtiges Bindeglied zwischen den Beschäftigten und der Verwaltung. Die Personalvertretung spielt eine bedeutende Rolle für die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.

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