Personalvertretungsgesetz – StaatsJobs.com Lexikon

Das Personalvertretungsgesetz (kurz: PVG) ist ein deutsches Gesetz, das die Beteiligung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst an Personalangelegenheiten regelt. Es dient dazu, die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen sowie der Dienststellenleitung festzulegen und somit die Mitbestimmung und Mitwirkung der Beschäftigten zu gewährleisten. Das PVG regelt unter anderem Themen wie die Wahl der Personalvertretung, deren Aufgaben und Rechte, aber auch die Beteiligung an Entscheidungen über Personalangelegenheiten. Es besteht aus mehreren Teilen, die die verschiedenen Bereiche der Personalvertretung im öffentlichen Dienst abdecken. Das Ziel des Gesetzes ist es, eine partnerschaftliche und geregelte Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten, den Personalvertretungen und der Dienststellenleitung zu fördern.

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