Personalverwaltung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Personalverwaltung im öffentlichen Dienst umfasst die Verwaltung aller personenbezogenen Angelegenheiten der Beschäftigten. Dazu gehören unter anderem die Einstellung, Entlassung, Beförderung, Versetzung und Beurteilung von Mitarbeitern. Ziel der Personalverwaltung ist es, eine effiziente und transparente Verwaltung des Personals sicherzustellen. Sie ist sowohl für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften als auch für die Planung und Entwicklung des Personals verantwortlich. Die Personalverwaltung arbeitet eng mit anderen Abteilungen, wie dem Personalmanagement und der Personalentwicklung zusammen, um die Arbeitsabläufe und -bedingungen zu optimieren. Insgesamt trägt die Personalverwaltung dazu bei, die Motivation und Produktivität der Mitarbeiter zu steigern und somit die Effektivität der Verwaltung zu verbessern.

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