Probezeit – StaatsJobs.com Lexikon

Die Probezeit im öffentlichen Dienst dient als eine Art gegenseitiger Testphase, in der sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, die Eignung für die vorgesehene Stelle zu überprüfen. Diese Zeitspanne ermöglicht es beiden Seiten, sicherzustellen, dass die Erwartungen und Anforderungen klar sind und erfüllt werden können. Typischerweise dauert die Probezeit zwischen drei und sechs Monaten, kann jedoch je nach spezifischem Arbeitsvertrag und der Position variieren (für genauere Informationen siehe das Bundesbeamtengesetz unter BBG §24). Während dieser Phase hat der Arbeitnehmer die Gelegenheit, seine Fähigkeiten und sein Engagement unter Beweis zu stellen, während der Arbeitgeber die Arbeitsweise sowie die fachlichen und sozialen Kompetenzen des neuen Mitarbeiters beurteilt. Kündigungen sind in dieser Zeit einfacher möglich und sowohl von der Arbeitnehmer- als auch von der Arbeitgeberseite mit kürzeren Kündigungsfristen verbunden (nähere Infos unter TVöD §34). Gleichzeitig ist es eine Chance für neue Angestellte, sich mit der Kultur und den Kollegen im öffentlichen Dienst vertraut zu machen. Ziel der Probezeit ist es letztlich, eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit zu fördern und zu sichern. Ein transparenter und offener Austausch zwischen den Parteien hilft während der Probezeit, Missverständnisse zu vermeiden und die Weichen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu stellen.

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