Probezeit – StaatsJobs.com Lexikon

Die Probezeit ist ein Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem die Eignung und Leistungsfähigkeit des neu eingestellten Mitarbeiters überprüft werden. Sie dient dazu, sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, sich gegenseitig kennenzulernen und zu prüfen, ob die Erwartungen erfüllt werden. In der Regel beträgt die Probezeit zwischen drei und sechs Monaten, kann jedoch je nach Vereinbarung auch länger oder kürzer sein. Während der Probezeit gelten oft verkürzte Kündigungsfristen, um beiden Vertragsparteien die Flexibilität zu geben, das Arbeitsverhältnis bei Bedarf zu beenden. Es ist wichtig, dass die genauen Regelungen zur Probezeit im Arbeitsvertrag festgehalten sind, um Missverständnisse zu vermeiden. In vielen Fällen kann die Probezeit auch verlängert werden, wenn beispielsweise die Leistung des Mitarbeiters noch nicht abschließend bewertet werden konnte.

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