Rechtsmittel – StaatsJobs.com Lexikon

Unter dem Begriff Rechtsmittel im Öffentlichen Dienst in Deutschland versteht man die Möglichkeit, gegen Entscheidungen von Behörden oder Arbeitsgerichten vorzugehen. Rechtsmittel dienen dazu, mögliche Fehler in Verwaltungsakten oder Urteilen zu korrigieren und rechtliche Ansprüche durchzusetzen. Zu den gängigen Rechtsmitteln gehören unter anderem der Widerspruch, die Klage und die Berufung. Der Widerspruch ist ein formloser Einspruch gegen einen Verwaltungsakt, während die Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht wird und die Berufung eine Überprüfung des Urteils vor einem höheren Gericht ermöglicht. Rechtsmittel sind ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

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