Referendariat – StaatsJobs.com Lexikon

Das Referendariat im Öffentlichen Dienst in Deutschland ist eine Ausbildungsphase für angehende Beamte, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise im Lehramt, der Verwaltung oder der Justiz tätig werden wollen. Während des Referendariats werden die angehenden Beamten praxisnah auf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet. Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsabschnitte. Während des Referendariats erhalten die Referendare in der Regel bereits eine Anwärterbezüge, die sich an den Bezügen eines Beamten auf Widerruf orientieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats und Bestehen der Laufbahnprüfung werden die Referendare in der Regel zu Beamten auf Probe ernannt und können ihre berufliche Karriere im Öffentlichen Dienst fortsetzen.

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