Reisekostenvergütung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Reisekostenvergütung im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet die Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit Dienstreisen entstehen. Dazu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen. Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG). Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf die Erstattung angemessener Ausgaben, die im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten entstehen. Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Basis von Belegen und Abrechnungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen zur Reisekostenvergütung je nach Dienststelle und Bundesland variieren können. In der Regel sind jedoch die geltenden Vorschriften und Richtlinien transparent und für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst einsehbar.

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