Sabbatical – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Sabbatical im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet eine längere unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die es den Beschäftigten ermöglicht, sich für eine festgelegte Zeit persönlichen Projekten oder Weiterbildungsmaßnahmen zu widmen. Das Sabbatical muss in der Regel im Voraus beantragt und genehmigt werden, wobei die Dauer und Bedingungen je nach Dienstherr variieren können. Während des Sabbaticals ruhen in der Regel sowohl die Entgeltzahlung als auch die sonstigen arbeitsvertraglichen Pflichten des Beschäftigten. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Sabbatical ist in der Regel vorgesehen, sofern die entsprechenden Regelungen eingehalten werden. In einigen Behörden und Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes gibt es auch die Möglichkeit, ein Sabbatical mit reduzierter Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen.

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken