Schichtzulage – StaatsJobs.com Lexikon

Die Schichtzulage im Öffentlichen Dienst in Deutschland ist eine finanzielle Entschädigung, die an Angestellte gezahlt wird, die in Schichtdiensten arbeiten. Sie dient als Ausgleich für die besonderen Belastungen und Einschränkungen, die mit der Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten verbunden sind. Die Höhe der Schichtzulage richtet sich nach dem Tarifvertrag oder der Dienstvereinbarung und variiert je nach Dienststelle und Tätigkeitsbereich. In der Regel wird die Schichtzulage als prozentualer Zuschlag auf den Stundenlohn gezahlt. Mitarbeiter, die regelmäßig in Nacht- oder Wochenendschichten arbeiten, können in der Regel mit einer höheren Schichtzulage rechnen. Die Schichtzulage ist ein wichtiger Bestandteil der Entlohnung von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen fair und angemessen zu gestalten.

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