Sonderurlaub – StaatsJobs.com Lexikon

Sonderurlaub ist eine spezielle Form von bezahltem oder unbezahltem Urlaub, die von Arbeitgebern gewährt wird, um besondere Lebensumstände ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen. Typische Anlässe für Sonderurlaub können die Geburt eines Kindes, die Pflege von Familienangehörigen, die eigene Hochzeit oder der Umzug in eine neue Wohnung sein. Die genauen Regelungen für Sonderurlaub sind in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt. In der Regel muss der Antrag rechtzeitig gestellt und begründet werden. Sonderurlaub kann sowohl als zusätzlicher Urlaub gewährt werden, als auch bereits vorhandene Urlaubstage umfassen.

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