Sonntagszuschlag – StaatsJobs.com Lexikon

Der Sonntagszuschlag im Öffentlichen Dienst in Deutschland ist eine finanzielle Entschädigung, die Beschäftigten für die Arbeit an Sonntagen gezahlt wird. Er dient als Ausgleich für die Einschränkung der Freizeit an diesem besonderen Ruhetag. Der Sonntagszuschlag beträgt in der Regel 50% des Stundenlohns, kann jedoch je nach Tarifvertrag und Tätigkeitsbereich variieren. In einigen Fällen kann der Zuschlag sogar bis zu 100% betragen. Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst, die regelmäßig an Sonntagen arbeiten, profitieren von dieser zusätzlichen Vergütung. Der Sonntagszuschlag ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass die Arbeitszeit an Sonntagen angemessen vergütet wird.

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