Sozialversicherung – StaatsJobs.com Lexikon

Sozialversicherung bezeichnet ein System staatlich organisierter Versicherungen, die der Absicherung von sozialen Risiken dienen. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Das Ziel der Sozialversicherung ist es, die Bürger vor existenziellen Risiken zu schützen und ihnen im Falle von Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder im Alter eine finanzielle Absicherung zu bieten. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen und dienen der Finanzierung der verschiedenen Sozialleistungen. Die Sozialversicherung ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt bestimmten gesetzlichen Regelungen und Vorgaben, um die Solidarität und Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten.

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