Standesamt – StaatsJobs.com Lexikon

Das Standesamt ist eine staatliche Einrichtung, die für die Beurkundung von Personenstandsfällen zuständig ist. Dazu gehören unter anderem Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Namensänderungen und Sterbefälle. Das Standesamt führt Register über diese Vorgänge und stellt entsprechende Urkunden aus. Die Aufgaben des Standesamtes sind gesetzlich geregelt und dienen unter anderem der Rechtssicherheit und des Persönlichkeitsschutzes. In Deutschland ist das Standesamt für die Beurkundung und Dokumentation dieser wichtigen Lebensereignisse zuständig und stellt somit eine wichtige Behörde im Bereich des Personenstandsrechts dar. Standesbeamte sind diejenigen, die die Beurkundung vornehmen und die Urkunden ausstellen.

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken