Stellenzulage – StaatsJobs.com Lexikon

Die Stellenzulage im öffentlichen Dienst in Deutschland ist eine zusätzliche finanzielle Vergütung, die bestimmten Beschäftigten gewährt wird. Sie dient dazu, besondere Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes oder der individuellen Leistung des Mitarbeiters gerecht zu werden. Die Gewährung der Stellenzulage erfolgt auf Grundlage von tariflichen Regelungen oder individuellen Vereinbarungen im Rahmen des öffentlichen Dienstrechts. Sie kann befristet oder dauerhaft gewährt werden, je nach den festgelegten Kriterien und Voraussetzungen. Die Höhe der Stellenzulage richtet sich in der Regel nach der Eingruppierung des Mitarbeiters und kann prozentual festgelegt oder als fester Betrag ausbezahlt werden. Die Stellenzulage stellt somit eine wichtige Form der Anreiz- und Leistungsentlohnung im öffentlichen Dienst dar.

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