Streikverbot – StaatsJobs.com Lexikon

Das Streikverbot im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezieht sich darauf, dass Beschäftigte des öffentlichen Sektors, wie z.B. Beamte, Richter und Soldaten, das Recht auf Streik nicht ausüben dürfen. Diese Einschränkung ist darauf zurückzuführen, dass ein Streik im öffentlichen Dienst große Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung wichtiger staatlicher Funktionen haben könnte. Das Streikverbot ist gesetzlich verankert und betrifft auch Angestellte im öffentlichen Dienst, allerdings gelten hier weniger strenge Regelungen. Dennoch haben auch sie gewisse Einschränkungen bezüglich ihres Streikrechts. Das Ziel des Streikverbots im Öffentlichen Dienst ist es, die Funktionsfähigkeit des Staates und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, auch in Zeiten von Arbeitskämpfen. Es gibt jedoch auch Kritiker, die das Streikverbot als Einschränkung des Grundrechts auf Arbeitskampf sehen. In der Praxis führt dies gelegentlich zu Kontroversen und rechtlichen Auseinandersetzungen.

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken