Tarifabschluss – StaatsJobs.com Lexikon

Ein Tarifabschluss im öffentlichen Dienst in Deutschland bezieht sich auf die Einigung über die Gehalts- und Arbeitsbedingungen zwischen den Arbeitgebern (meist staatliche oder kommunale Behörden) und den Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften). Dieser Abschluss wird in der Regel in Form eines Tarifvertrags festgehalten und regelt unter anderem die Höhe der Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und weitere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Tarifabschlüsse werden in Verhandlungen zwischen den Tarifparteien erreicht und können je nach wirtschaftlicher Lage und politischen Entscheidungen variieren. Ein erfolgreich verhandelter Tarifabschluss kann zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Gehälter der Beschäftigten führen und dient der Sicherung des sozialen Friedens im öffentlichen Sektor. In der Regel wird ein Tarifabschluss für einen bestimmten Zeitraum vereinbart und regelmäßig durch neue Verhandlungen aktualisiert.

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