Tarifautonomie – StaatsJobs.com Lexikon

Die Tarifautonomie im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet das Recht der Tarifvertragsparteien, also der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, eigenständig Tarifverträge abzuschließen. Dieses Recht ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt und bedeutet, dass der Staat sich nicht in die Tarifverhandlungen einmischen darf. Die Tarifautonomie ermöglicht es den Tarifvertragsparteien, die Arbeitsbedingungen und Gehälter der Beschäftigten eigenverantwortlich zu regeln. Im Öffentlichen Dienst sind die Tarifverträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich und gelten für eine Vielzahl von Berufsgruppen. Die Tarifautonomie trägt zum sozialen Frieden bei und ist ein wichtiges Prinzip in der deutschen Arbeitswelt.

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