Tarifbeschäftigte – StaatsJobs.com Lexikon

Tarifbeschäftigte sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsbedingungen und Gehalt nach Tarifverträgen geregelt sind. Diese Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten dann für alle Beschäftigten, die in den Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallen. Tarifbeschäftigte haben somit klar definierte Arbeitszeiten, Entgeltregelungen, Urlaubsansprüche und weitere soziale Leistungen. Durch die Tarifbindung soll eine faire Bezahlung und gerechte Arbeitsbedingungen gewährleistet werden. Tarifbeschäftigte haben in der Regel eine höhere Einkommenssicherheit und profitieren von kollektiven Regelungen, die individuelle Verhandlungen über das Arbeitsverhältnis überflüssig machen.

In öffentlichen Verwaltungen und Behörden sind viele Beschäftigte tarifgebunden, was eine einheitliche und gerechte Bezahlung sicherstellt. Dies trägt zur Stabilität und Zufriedenheit der Belegschaft bei. Tarifverträge können je nach Branche und Region unterschiedlich sein und sich beispielsweise in Bezug auf die Höhe

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