Tarifbindung – StaatsJobs.com Lexikon

Die Tarifbindung im Öffentlichen Dienst in Deutschland regelt die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten anhand von Tarifverträgen zwischen den Arbeitgebern und Gewerkschaften. Dabei werden unter anderem Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Gehälter und Sonderzahlungen vereinbart. Durch die Tarifbindung sollen einheitliche Standards geschaffen und faire Arbeitsbedingungen gewährleistet werden. Tarifverträge gelten in der Regel für eine bestimmte Laufzeit und müssen von beiden Seiten eingehalten werden. Verstöße gegen tarifliche Vereinbarungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Insgesamt trägt die Tarifbindung maßgeblich zur geregelten und sozialen Arbeitswelt im Öffentlichen Dienst bei.

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