Tariferhöhung – StaatsJobs.com Lexikon

Eine Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet die Anpassung der Gehälter der Beschäftigten an die steigenden Lebenshaltungskosten oder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Diese Erhöhungen werden in der Regel im Rahmen von Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes und den Arbeitgebern ausgehandelt. Die Tariferhöhung erfolgt auf Grundlage von Tarifverträgen, die die Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten regeln. Sie dient dazu, die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu erhalten und einen angemessenen Ausgleich für ihre Arbeit zu gewährleisten. Tariferhöhungen können branchen- oder regionsspezifisch sein und müssen von beiden Parteien in den Tarifverhandlungen vereinbart werden.

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