Tarifliche Altersgrenze – StaatsJobs.com Lexikon

Die tarifliche Altersgrenze im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezieht sich auf das festgelegte Mindest- oder Höchstalter, bis zu dem Beschäftigte in bestimmten Berufen tätig sein können. Diese Grenze kann je nach Bundesland, Arbeitgeber oder Berufsgruppe variieren. In der Regel dient die tarifliche Altersgrenze dazu, die Beschäftigten vor einer zu langen Belastung im Dienst zu schützen und den Übergang in den Ruhestand zu regeln. Die Regelungen zur tariflichen Altersgrenze sind in Tarifverträgen oder in den jeweiligen Besoldungsgesetzen festgehalten und gelten für Beamte, Angestellte und Arbeiter im Öffentlichen Dienst. Es ist wichtig, sich über die konkreten Regelungen in der jeweiligen Dienststelle zu informieren, um mögliche Probleme bei Erreichen der Altersgrenze zu vermeiden. In manchen Fällen ist es jedoch auch möglich, die tarifliche Altersgrenze durch entsprechende Anträge oder Verlängerungen zu umgehen oder zu verschieben.

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