Tarifliche Ausschlussfrist – StaatsJobs.com Lexikon

Die tarifliche Ausschlussfrist im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet eine festgelegte Frist, innerhalb der arbeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Diese Frist wird durch den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) oder vergleichbare Regelungen festgelegt und kann je nach Regelung unterschiedlich ausfallen. Werden Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, können sie in der Regel nicht mehr durchgesetzt werden. Die Ausschlussfrist dient somit der Rechtssicherheit und einer effizienten Klärung von Ansprüchen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist daher wichtig, sich über die geltenden Regelungen im Tarifvertrag zu informieren und eventuelle Ansprüche rechtzeitig zu prüfen und einzufordern.

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