Tarifliche Kündigungsfrist – StaatsJobs.com Lexikon

Die tarifliche Kündigungsfrist im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezieht sich auf die Zeitspanne, die zwischen der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und dem tatsächlichen Ende der Beschäftigung liegen muss. Diese Frist ist vertraglich festgelegt und richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Tarifvertrag, der für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst gilt. Die Länge der tariflichen Kündigungsfrist variiert je nach Position und Beschäftigungsdauer. Üblicherweise beträgt sie zwischen einem und sechs Monaten. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die tariflichen Bestimmungen zur Kündigungsfrist genau kennen, um etwaige rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Falle einer Kündigung sollten sich die Betroffenen daher rechtzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren.

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