Tarifliche Öffnungsklausel – StaatsJobs.com Lexikon

Die tarifliche Öffnungsklausel im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet eine Regelung, die es den Tarifvertragsparteien ermöglicht, von festgelegten Tarifregelungen abzuweichen. In der Regel wird die Öffnungsklausel genutzt, um auf betrieblicher Ebene individuelle Regelungen zu treffen, die von den allgemein gültigen Tarifverträgen abweichen. Dadurch haben Arbeitgeber und Gewerkschaften die Möglichkeit, flexibel auf spezifische Bedürfnisse einzelner Bereiche oder Unternehmen einzugehen. Die tarifliche Öffnungsklausel ermöglicht somit eine gewisse Flexibilität bei der Anwendung von tariflichen Regelungen im Öffentlichen Dienst. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzung einer Öffnungsklausel in der Regel nur mit Zustimmung beider Tarifvertragsparteien möglich ist. Dies dient dazu, Missbrauch oder einseitige Entscheidungen zu verhindern und eine faire und ausgewogene Regelung sicherzustellen. Insgesamt trägt die tarifliche Öffnungsklausel dazu bei, die Tarifverträge im Öffentlichen Dienst an aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse anzupassen.

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