Tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit – StaatsJobs.com Lexikon

Die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit im Öffentlichen Dienst in Deutschland ermöglichen es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit und damit verbunden auch ihr Einkommen schrittweise zu reduzieren, um den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Diese Regelungen gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei sind unter anderem die Dauer der Altersteilzeit, die Höhe des Arbeitszeit- und Lohnausgleichs sowie die Möglichkeiten zur Weiterbildung festgelegt. Ziel ist es, älteren Beschäftigten einen sanften Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch die Dienstleistungen im öffentlichen Sektor aufrechtzuerhalten. Die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit sind in den entsprechenden Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst festgehalten und bieten damit eine rechtliche Grundlage für die Umsetzung dieses Modells. Insgesamt tragen sie dazu bei, die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst an die Bedürfnisse älterer Beschäftigter anzupassen und damit auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber zu steigern.

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