Tarifliche Regelungen zur Elternzeit – StaatsJobs.com Lexikon

Tarifliche Regelungen zur Elternzeit im Öffentlichen Dienst in Deutschland sind gesetzlich festgelegt und bieten den Beschäftigten die Möglichkeit, ihre berufliche Entwicklung mit der Betreuung ihrer Kinder zu vereinbaren. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit für bis zu drei Jahre. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, und der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Tarifverträge im Öffentlichen Dienst regeln darüber hinaus zusätzliche Vergünstigungen und Regelungen für Eltern in Elternzeit. Dazu gehören beispielsweise die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit und spezielle Regelungen für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. In der Elternzeit können Eltern auch Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, um sich weiterzubilden und ihre beruflichen Fertigkeiten zu erweitern. Insgesamt bieten tarifliche Regelungen zur Elternzeit im Öffentlichen Dienst eine gute Grundlage für eine ausgewogene Work-Life-Balance und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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