Tarifliche Regelungen zur Krankenversicherung – StaatsJobs.com Lexikon

Tarifliche Regelungen zur Krankenversicherung im Öffentlichen Dienst in Deutschland beziehen sich auf die Bestimmungen, die die Krankenversicherung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst regeln. Diese Regelungen sind im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgelegt, der für viele Bundesländer und kommunale Arbeitgeber gilt. Der TVöD regelt unter anderem, dass die Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Darüber hinaus können Tarifverträge zusätzliche Leistungen und Zuschüsse zur Krankenversicherung vorsehen, um den Beschäftigten attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Die tariflichen Regelungen zur Krankenversicherung dienen dazu, die Gesundheitsversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu gewährleisten und einen Ausgleich für mögliche Belastungen im Arbeitsalltag zu schaffen.

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