Tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit – StaatsJobs.com Lexikon

Tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit im Öffentlichen Dienst in Deutschland beziehen sich auf die Festlegungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Kurzarbeit kann im öffentlichen Dienst in Zeiten von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Arbeitsausfall eine Möglichkeit sein, um Personalkosten zu reduzieren. Die Regelungen im TVöD sehen vor, dass Kurzarbeit nur in bestimmten Fällen und mit Zustimmung der Gewerkschaften durchgeführt werden kann. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst erhalten während der Kurzarbeit in der Regel Kurzarbeitergeld als Ausgleich für den Lohnausfall. Die tariflichen Regelungen dienen dazu, faire Bedingungen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu gewährleisten und eine klare Struktur für den Umgang mit Kurzarbeit zu schaffen.

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