Tarifliche Regelungen zur Pflegezeit – StaatsJobs.com Lexikon

Tarifliche Regelungen zur Pflegezeit im Öffentlichen Dienst in Deutschland beziehen sich auf die Bestimmungen, die es Beschäftigten ermöglichen, für eine bestimmte Zeit ihre berufliche Tätigkeit zu reduzieren oder ganz auszusetzen, um die Pflege von Angehörigen zu übernehmen. Diese Regelungen sind in den Tarifverträgen der jeweiligen öffentlichen Arbeitgeber festgelegt und können je nach Bundesland variieren. In der Regel haben Beschäftigte Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an unbezahlten Pflegetagen, die sie flexibel nutzen können. Auch die Möglichkeit der Freistellung mit teilweisem oder vollem Gehaltsausgleich kann in den Tarifverträgen verankert sein. Ziel dieser Regelungen ist es, Beschäftigte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu unterstützen und eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.

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