Tarifliche Regelungen zur Rentenversicherung

In der Welt des öffentlichen Dienstes sind tarifliche Regelungen zur Rentenversicherung ein wichtiger Baustein für die finanzielle Absicherung der Angestellten nach dem Eintritt in den Ruhestand. Die Rentenversicherung im öffentlichen Dienst wird hauptsächlich durch die Vorgaben des Versorgungstarifvertrages geregelt. Dieser sieht in der Regel vor, dass Angestellte des öffentlichen Dienstes in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Besonders in gewissen Positionen kann jedoch auch eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge angeboten werden, die sich in verschiedenen Formen wie etwa Direktversicherungen, Pensionskassen oder Unterstützungskassen manifestieren kann. Interessant ist dabei, dass einige Arbeitgeber im öffentlichen Sektor auch Beiträge zu einer Zusatzversorgung leisten, die dazu dient, die Lücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem letzten Einkommen zu schließen. Informationen rund um die Tarifverträge, die für die Rentenversicherung im öffentlichen Dienst relevant sind, findet man auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS Tarifpolitik). Zudem bietet auch die Deutsche Rentenversicherung sowohl allgemeine als auch spezialisierte Informationen zur Rentensituation im öffentlichen Dienst an (Deutsche Rentenversicherung). Für individuelle Fragen zur Rente nach einem Berufsleben im öffentlichen Dienst empfiehlt sich ebenso eine persönliche Beratung, die durch diese Institutionen angeboten wird.

Jetzt Stellenangebote im Öffentlichen Dienst entdecken

Alle Angaben ohne Gewähr.