Tarifparteien – StaatsJobs.com Lexikon

Die Tarifparteien im Öffentlichen Dienst in Deutschland sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die gemeinsam Tarifverträge aushandeln. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, während die Arbeitgeberverbände die Arbeitgeberseite vertreten. Diese Tarifverträge regeln unter anderem die Arbeitsbedingungen, Gehälter und Sozialleistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Zu den bekanntesten Tarifparteien im Öffentlichen Dienst gehören ver.di, der dbb beamtenbund und tarifunion sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die Tarifparteien verhandeln regelmäßig über Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Gehälter im öffentlichen Dienst, um Fairness und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

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