Tarifvertragliche Arbeitszeit – StaatsJobs.com Lexikon

Ein tarifvertragliche Arbeitszeit im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezieht sich auf die vertraglich festgelegte Arbeitszeit, die zwischen dem Arbeitgeber (meist eine öffentliche Verwaltung) und dem Arbeitnehmer vereinbart wird. Die Arbeitszeit kann für verschiedene Bereiche und Berufsgruppen unterschiedlich geregelt sein und basiert oft auf den Vorgaben des Tarifvertrags. In der Regel wird die tarifvertragliche Arbeitszeit in Stunden pro Woche oder Monat angegeben und kann bestimmte Regelungen zu Pausen, Überstunden, Urlaubsanspruch und Schichtdienst enthalten. Die Einhaltung der tarifvertraglichen Arbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der geregelten Arbeitszeitgestaltung und -entlohnung im öffentlichen Dienst. Arbeitnehmer haben das Recht, ihre tarifvertragliche Arbeitszeit einzuhalten und bei Verstößen dagegen entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um ihre Rechte durchzusetzen. Insgesamt gewährleistet der Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst eine faire und transparente Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten.

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