Tarifvertragsgesetz (TVG) – StaatsJobs.com Lexikon

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) im Öffentlichen Dienst in Deutschland bildet die verbindliche Grundlage für die Gestaltung von Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften im öffentlichen Sektor. Es regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien sowie die Verfahren zur Tarifbindung und Tarifkollision. Das TVG legt auch fest, welche Organe für die Verhandlung und den Abschluss von Tarifverträgen zuständig sind und regelt die Geltungsbereiche der Tarifverträge. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Schlichtung von Tarifkonflikten und zur Beendigung von Tarifverträgen. Das TVG trägt somit maßgeblich zur geregelten und transparenten Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst bei.

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