Teilzeit – StaatsJobs.com Lexikon

Teilzeit beschreibt eine Form der Arbeitszeitgestaltung, bei der die wöchentliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters geringer ist als die eines Vollzeitbeschäftigten. In Deutschland gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 35 Stunden in der Regel als Teilzeit. Häufig wird Teilzeitbeschäftigung von Menschen in Anspruch genommen, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren möchten oder andere Verpflichtungen haben.

Teilzeitkräfte arbeiten in der Regel zu festen, vereinbarten Zeiten, welche sich von Vollzeitkräften unterscheiden können. Sie erhalten in der Regel ein entsprechend reduziertes Gehalt im Vergleich zu Vollzeitkräften, haben jedoch Anspruch auf die gleichen Sozialleistungen und Urlaubstage, die anteilig entsprechend ihrer reduzierten Arbeitszeit berechnet werden.

Teilzeit kann sowohl in öffentlichen Institutionen als auch in der Privatwirtschaft angeboten werden. Es gibt verschiedene Modelle von Teilzeitbeschäftigung, wie beispielsweise die Mini-Job Teilzeit oder die Gleitzeit-Teilzeit, die es den Beschäftigten ermöglichen, flexibel zu arbeiten und ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen.

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