Teilzeitbeschäftigung – StaatsJobs.com Lexikon

Teilzeitbeschäftigung im Öffentlichen Dienst in Deutschland bezeichnet eine Arbeitsform, bei der die wöchentliche Arbeitszeit eines Beschäftigten reduziert ist im Vergleich zur Regelarbeitszeit. Diese Form der Beschäftigung bietet vor allem Personen mit familiären Verpflichtungen oder anderen Teilzeitwünschen die Möglichkeit, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Teilzeitbeschäftigte im Öffentlichen Dienst haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte, jedoch wird ihr Gehalt entsprechend ihrer reduzierten Arbeitszeit anteilig berechnet. Zudem können Teilzeitkräfte in den Genuss von Teilzeit- oder Elternteilzeitgesetzen kommen, die ihren Schutz am Arbeitsplatz gewährleisten. Die Vorgaben für Teilzeitbeschäftigung im Öffentlichen Dienst können je nach Bundesland und Arbeitgeber variieren, weshalb es ratsam ist, sich über die konkreten Regelungen im jeweiligen Dienst zu informieren.

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