Treuepflicht – StaatsJobs.com Lexikon

Die Treuepflicht im Öffentlichen Dienst in Deutschland ist eine der grundlegenden Rechtsvorschriften, die die Beziehung zwischen dem Staat und seinen Bediensteten regeln. Sie verlangt von den Beschäftigten eine loyalen Einstellung zum Dienstherrn sowie zur Verfassung und den Gesetzen. Diese Pflicht ist in verschiedenen Gesetzen verankert, wie zum Beispiel im Bundesbeamtengesetz oder in den entsprechenden Landesgesetzen. Bei der Erfüllung der Treuepflicht müssen die Bediensteten neutral, unparteilich und objektiv handeln. Verstöße gegen die Treuepflicht können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel disziplinarische Maßnahmen oder sogar die Kündigung. Die Treuepflicht dient vor allem dazu, das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen zu wahren und die Rechtmäßigkeit sowie Integrität der Verwaltung zu gewährleisten.

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