Im öffentlichen Dienst ist eine attraktive Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährleistet. Als größte Zusatzversorgungskasse Deutschlands bietet die VBL den Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine betriebliche Altersvorsorge, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht. Die Leistungen der VBL, die im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt sind, umfassen nicht nur Altersrenten, sondern auch Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten. Die Finanzierung erfolgt über Umlagefinanzierung, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zahlen. Der aktuelle Beitragssatz für Angestellte beläuft sich auf 1,41 Prozent des versicherungspflichtigen Entgelts, wobei Arbeitgeber den größeren Anteil tragen. Mehr zu den Beitragsraten und zur Berechnung der Punkte, die für die Rentenberechnung wichtig sind, finden Sie hier. Abhängig von der Dauer der Beschäftigung und dem Gehalt können Mitarbeiter im öffentlichen Dienst somit eine zusätzliche, nachhaltige Altersvorsorge aufbauen, die eine wesentliche Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellt und zu finanzieller Sicherheit im Alter beiträgt. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass die VBL in den letzten Jahren ihre Kapitalanlagestrategie verbesserte, um langfristig stabile Erträge zu sichern, was direkt die Versicherungsnehmer begünstigt. Informationen zur Performance der VBL und deren Anlagestrategie können Interessierte auf der offiziellen Webseite der VBL nachlesen.
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