Überstunden – StaatsJobs.com Lexikon

Überstunden im Öffentlichen Dienst in Deutschland beziehen sich auf die zusätzliche Arbeitszeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Diese Überstunden können aufgrund von Dienstplänen, Arbeitsspitzen oder unvorhergesehenen Ereignissen wie Krisen oder Naturkatastrophen anfallen. Die Höchstgrenzen für Überstunden sind gesetzlich geregelt und dürfen in der Regel einen bestimmten Zeitraum nicht überschreiten. Überstunden können in Form von Freizeitausgleich oder finanzieller Vergütung abgegolten werden, wobei Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst jedoch unterschiedliche Regelungen und Ansprüche haben. Generell ist es wichtig, Überstunden korrekt zu dokumentieren und mit dem Vorgesetzten abzustimmen, um mögliche Konflikte oder Überlastungen zu vermeiden.

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