Überstunden – StaatsJobs.com Lexikon

Überstunden im öffentlichen Dienst beziehen sich auf die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte reguläre Arbeitsstunden hinausgeht. Diese Mehrarbeit kann aus verschiedenen Gründen entstehen, wie beispielsweise unvorhergesehene Projekte, Personalengpässe oder besonders hoher Arbeitsanfall. Die Kompensation von Überstunden erfolgt in der Regel durch Freizeitausgleich oder durch die Auszahlung von Überstundenzuschlägen. Es ist wichtig, dass Überstunden im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und Tarifverträge geleistet werden, um eine faire und angemessene Bezahlung sowie die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze sicherzustellen. Überstunden können sowohl selbstständig angeordnet werden, als auch aufgrund dienstlicher Anweisungen oder betrieblicher Notwendigkeiten entstehen. Es ist daher ratsam, Überstunden korrekt zu erfassen und zu dokumentieren, um mögliche Konflikte oder Missverständnisse zu vermeiden.

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